Im Sommersemester 2019 wurde eine Diskussionsrunde über das Thema "Atikel 13" im Radiostudio der THD aufgenommen. Im April 2019 ist der umstrittene Urheberrechtsartikel in Kraft getreten. Demnach sollen zukünftig Onlineplattformen wie YouTube oder Facebook für Inhalte haften, wenn Urheberrechtsverletzungen auftreten. Dies soll mit Hilfe von sogenannten Upload-Filtern verhindert werden. Für jedes weltweit hochgeladene Werk sollen nun die Rechte geklärt und fehlende Lizenzen eingeholt werden. Das das gar nicht so leicht umsetzbar ist, kann man sich gut vorstellen. Der Beschluss des Artikels wurde mit geteilten Meinungen aufgenommen. Viele fürchten nun, dass Onlineplattformen, jetzt, da sie selbst für Inhalte haften müssen, kleinere Kanäle schließen, damit sie der Gefahr aus dem Weg gehen Geldstrafen zahlen zu müssen, falls doch ein mal ein Inhalt mit Urheberrechtsverstoß hochgeladen wird. Für die Künstler selbst scheint der Artikel 13 jedoch positiv, da es jetzt schwerer werden wird ihre Werke ohne Erlaubnis zu benutzen.